Alltagsbegleitung
Gesellschaft, Gespräche und Unterstützung im täglichen Leben – damit Sie sich nicht allein fühlen.
Schnell · Ehrlich · Persönlich
Bob und sein Team sind fuer Sie da: persoenlicher Alltagsservice fuer mehr Lebensqualitaet, zuverlaessig, herzlich und staatlich anerkannt.
Start: 21. Mai 2026 · Jetzt Platz sichern!

Andreas

Bob ist fuer Sie da
Maßgeschneiderte Hilfe, genau dann, wenn Sie sie brauchen.
Alle Leistungen ansehenGesellschaft, Gespräche und Unterstützung im täglichen Leben – damit Sie sich nicht allein fühlen.
Wir erledigen Ihre Einkäufe zuverlässig und bringen alles direkt zu Ihnen nach Hause.
Unterstützung bei leichten Hausarbeiten – für ein sauberes und angenehmes Zuhause.
Wir stellen Ihre Tonnen bereit und bringen sie zurück – kein schweres Schleppen mehr.
Hilfe bei Smartphone, Tablet, Fernseher und anderen Geräten – geduldig erklärt.
Begleitung zu Arztterminen, Behörden und anderen wichtigen Terminen.
Zertifiziert nach AnFöVO NRW
Minden & Umkreis 20 km
Mo–Fr 08:30–17:00 Uhr
Persönliche Beratung

Andreas Böse
Gründer & Alltagshelfer
Mein Name ist Andreas Böse, und mit BOB bringt's bringe ich persönliche Unterstützung direkt zu Ihnen nach Hause. Ich bin kein anonymes Unternehmen, sondern Ihr verlässlicher Ansprechpartner im Alltag – mit Herz, Zeit und echtem Interesse an Ihrem Wohlbefinden.
Ob Einkäufe, leichte Hausarbeiten, Begleitung zu Terminen oder einfach ein offenes Ohr – ich bin für Sie da, wenn Sie Hilfe brauchen. Qualifiziert gemäß § 8 AnFöVO NRW biete ich Leistungen an, die über die Pflegekasse abgerechnet werden können.
Gemeinsam mit meinem treuen Begleiter Bob – unserem Maskottchen – stehe ich für Ehrlichkeit, Nähe und echte Hilfe im Alltag. Sie können sich auf mich verlassen.
Qualifiziert gem. § 8 AnFöVO NRW
Mehr über unsMit einem anerkannten Pflegegrad (1–5) haben Sie Anspruch auf den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI – bis zu 131 € monatlich für anerkannte Alltagsunterstützung. Wir beraten Sie gerne unverbindlich, ob und wie Ihre gewünschten Leistungen abgerechnet werden können.
Versicherte mit Pflegegrad 1 bis 5 bei einer gesetzlichen oder privaten Pflegekasse. Der Entlastungsbetrag kann für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden – ohne zusätzliche Zuzahlung bis zur Höchstgrenze.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir antworten schnell und persönlich.